Unsere Regeln

Die Werte leben, für die wir eintreten

Für die Nutzung dieser Webseite und der German Volunteers Plattform haben wir allgemeine Regeln formuliert, die für die Organisation German Volunteers, alle teilnehmenden Veranstalter:innen und Volunteers gleichermaßen Geltung haben.

Diese umfassen unsere

Grundsätze

Unser Ehrenkodex

Ehrenkodex zum Umgang mit Menschen jedes Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jedes Alters, jeder ethnischen Herkunft und Nationalität, jeder Religion und Weltanschauung, jeder Behinderung, sowie jeder sozialen Herkunft

Für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von German Volunteers, sowie Volunteers und Event-Organisierende (Eventveranstalterinnen I Eventveranstalter) die das Portal von German Volunteers nutzen.

1. In der Arbeit mit Menschen jedes Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jedes Alters, jeder ethnischen Herkunft und Nationalität, jeder Religion und Weltanschauung, jeder Behinderung, sowie jeder sozialen Herkunft, übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir Anvertrauten. Dabei nehme ich die individuellen Grenzempfindungen jeder einzelnen Person ernst und schütze sie auch vor sexualisierter Gewalt.

2. Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Menschen jedes Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jedes Alters, jeder ethnischen Herkunft und Nationalität, jeder Religion und Weltanschauung, jeder Behinderung, sowie jeder sozialen Herkunft sein und setze mich für die Einhaltung von zwischenmenschlichen und sportlichen Regeln ein. Ich beziehe aktiv Position gegen Doping, Drogen- und Medikamentenmissbrauch sowie jegliche Art von Leistungsmanipulation.

3. Ich nutze meine besondere Vertrauens- bzw. Autoritätsstellung nicht aus und gebe den Bedürfnissen der mir Anvertrauten Vorrang vor meinen persönlichen Zielen.

4. Ich werde meine sportlichen und außersportlichen Angebote an kinder-, jugend- bzw. behindertengerechten Methoden und Rahmenbedingungen ausrichten und achte dabei auf ausreichend Selbst – und Mitbestimmungsmöglichkeiten der mir Anvertrauten.

5. Ich werde die Persönlichkeit eines jeden mir Anvertrauten achten und deren Entwicklung unterstützen. Ich werde sie zu fairem und respektvollem Verhalten gegenüber anderen Menschen und Tieren sowie zu verantwortungsvollem Umgang mit der Natur anleiten.

6. Ich werde das Recht der mir Anvertrauten auf physische und psychische Unversehrtheit achten und keine Form der Gewaltausübung zulassen.

7. Ich respektiere die Würde jedes Menschen. Ich verspreche alle fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art und antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.

8. Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen wird und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit, mir Information und Beratung bei German Volunteers gUG einzuholen. Der Schutz der mir Anvertrauten steht dabei an erster Stelle.

Unser Ethik-Code

1. Präambel

In einer sich rasant wandelnden, globalisierten Welt können Vereine, Verbände und andere Organisationen des deutschen Sports einen unverzichtbaren Beitrag zur demokratischen und nachhaltigen Entwicklung leisten.

German Volunteers ist eine nationale Non-Profit-Organisation, welche die Freiwilligenarbeit unterstützt, unter Volunteers den sozialen Austausch fördert und Menschen bei einer sinnvollen Tätigkeit verbindet. Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmenschen und Umwelt. Sie wird kostenlos und zeitlich befristet geleistet. Freiwilligenarbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit, steht aber nicht in Konkurrenz zu ihr.

German Volunteers unterstützt Event-Organisierende von Anlässen beim Einsatz von Volunteers, engagiert sich für die nachhaltige Förderung des Volunteering und sensibilisiert die Öffentlichkeit bezüglich deren Wichtigkeit.

German Volunteers verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Die webbasierte Plattform "German Volunteers" dient dem Austausch zwischen Event-Organisierenden und Personen, die sich freiwillig für den Sport und die Kultur engagieren möchten (sog. Volunteers).

German Volunteers möchte das Volunteering für Menschen jedes Geschlechts, jeder Sexueller Orientierung, jedes Alters, jeder Ethnischen Herkunft und Nationalität, jeder Religion und Weltanschauung, jeder Behinderung, sowie jeder Sozialen Herkunft dauerhaft stärken und außerdem seine Potenziale nutzen, um der Welt von den Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung und/oder soziale Herausforderungen zu erzählen und über Kontakt- und Begegnungsmöglichkeiten die Einstellungen innerhalb der Gesellschaft nachhaltig zu verändern.

Die im nachfolgenden Ethik-Code definierten Werte und Grundsätze bestimmen das Verhalten und den Umgang innerhalb von German Volunteers und Organisationen und gegenüber Dritten. Der Ethik-Code ist für alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden von German Volunteers sowie Volunteers und Event-Organisierende die das Portal von German Volunteers nutzen verbindlich.

2. Toleranz, Respekt und Würde

Toleranz und Wertschätzung sind die Grundlagen für ein vertrauensvolles Miteinander und leiten unser Handeln. Gegenseitiger Respekt sowie die Wahrung der persönlichen Würde und der Persönlichkeitsrechte gewährleisten eine faire, kooperative Zusammenarbeit und sichern die Einheit in der Vielfalt in der German Volunteers Bewegung.

Jede Art von Diskriminierung und Benachteiligung insbesondere in Bezug auf Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, Alter, Geschlecht, sexuelle Neigung, Behinderung oder politische Haltung ist unzulässig.

Belästigungen und Mobbing jeglicher Art werden nicht toleriert. German Volunteers verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie physischer oder psychischer Art ist.

3. Nachhaltigkeit und Verantwortung für die Zukunft

German Volunteers verpflichtet sich im Interesse der Zukunftssicherung für nachfolgende Generationen zu einer umfassenden nachhaltigen Organisationspolitik, die die Achtung der Umwelt, ökonomische Anforderungen und gesellschaftliche Aspekte in angemessenen Ausgleich bringt.

4. Null-Toleranz-Haltung

Regeltreue und Fairplay sind wesentliche Elemente im Sport.

Geltende Gesetze sowie sonstige interne und externe Richtlinien und Regeln sind einzuhalten. Gegenüber Rechts- und Pflichtverstößen, insbesondere Doping und Wettkampfmanipulation, hat German Volunteers eine Null-Toleranz-Haltung.

Regelungen für Menschen mit Beeinträchtigung und/ oder sozialen Herausforderungen finden im Grundgedanken des Sports statt.

5. Transparenz

Alle für German Volunteers, den dazugehörigen Gremien und deren Aufgaben relevanten Entscheidungsprozesse sowie die zugrunde gelegten Fakten werden mit größtmöglicher Transparenz und Sorgfalt behandelt. Dies betrifft insbesondere alle finanziellen sowie personellen Entscheidungen. Vertraulichkeit sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben werden beachtet.

6. Integrität

Integrität setzt voraus, dass die Entscheidungsfindung unabhängig von persönlichen Interessen und Vorteilen erfolgt. Wenn persönliche – ideelle oder wirtschaftliche – Interessen bei einer für German Volunteers zu treffenden Entscheidung berührt werden („Interessenkonflikt“), sind diese offenzulegen.

Einladungen, Geschenke und sonstige materielle oder ideelle Vorteile dürfen nur im vorgegebenen Rahmen in transparenter Weise angenommen oder gewährt werden.

Die Interessenvertretung für German Volunteers und die Förderung des Volunteerings in Deutschland erfolgt in transparenter und verantwortlicher Weise.

7. Partizipation

Die Einbindung von Athleten, der Politik, von Verbänden und Vereinen sowie weiterer beteiligter Interessengruppen (Stakeholder) gewährleisten der pluralistischen Struktur entsprechende, zukunftsweisende Entscheidungen. Die Einbindung dieser Gruppen in die German Volunteers und deren Gremien erfolgt über breite Beteiligungsformate, dazu zählen unterem das Kuratorium und der Beirat.

8. Volunteers im Mittelpunkt

Volunteers aller Rassen, ethnischen Zugehörigkeiten, Nationalitäten, Religionen, Alters, Geschlechts, sexueller Neigungen, Behinderungen oder politischen Haltung stehen im Mittelpunkt unseres Engagements. Sie zu unterstützen und zu fördern verlangt eine ethisch geprägte Grundhaltung und pädagogische Ausrichtung von allen Verantwortlichen. Menschen jeder Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, Alter, Geschlecht, sexuelle Neigung, Behinderung oder politische Haltung sollen in ehrenamtlicher und hauptamtlicher Funktion tätig sein, sodass Sportveranstaltungen gestaltet werden. Das Handeln von German Volunteers basiert auf einem selbstbestimmten / emanzipatorischen Menschenbild von Menschen jeder Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, Alter, Geschlecht, sexuelle Neigung, Behinderung oder politische Haltung und einem partnerschaftlich-partizipativen Führungsstil. Der Ehrenkodex von German Volunteers zum Umgang mit Menschen mit und ohne Behinderung wird im LOC entsprechend angewendet.

Good Governance Regularien

Präambel

Die vorliegende Good Governance-Regularien (GG-Regularien) bilden zusammen mit dem [Ethik-Code] der German Volunteers gUG (haftungsbeschränkt) die Grundlage, um den Anspruch der gUG gerecht zu werden, die Handlungen der mit German Volunteers gUG zusammenarbeitenden Organisationen (Organisationen) an ethischen Maßstäben auszurichten.

Die ethischen Maßstäbe orientiere sich stets an den vier Prinzipien von Good Governance:

  • Integrität
  • Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflichten
  • Transparenz
  • Partizipation und Einbindung

Die GG-Regularien sind verbindliche Regularien für alle Funktionstragende, wie die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Gesellschafterversammlung, hauptamtliche Mitarbeitende sowie ehrenamtliche Mitarbeitende der Organisationen. Zugleich dienen sie als Vorbild und Anregung für gleichartige Regelungen in den Verbänden, Vereinen und Organisationen, die mit German Volunteer gUG zusammenarbeiten. Ziel ist es, die Transparenz zu fördern und die Besonderheiten ehrenamtlicher Organisationen deutlich zu machen, um das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit des deutschen Sports zu stärken.

A. Umgang miteinander

1. Kultur der Wertschätzung und des Respekts

Das Ansehen und der Ruf von German Volunteers und den Organisationen werden wesentlich durch das Verhalten und Auftreten seiner haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, sowie den Volunteers auf Veranstaltungen geprägt. Deshalb ist ein respektvoller, fairer und sachorientierter Umgang untereinander und gegenüber Dritten von großer Bedeutung für die Unternehmenskultur nach innen und die Reputation nach außen. Dabei weist der Sport für Menschen mit geistiger Behinderung Besonderheiten auf, die auch German Volunteers selbst und im Hinblick auf dessen Vorbildrolle für Vereine und Verbände eine Rolle spielen.

Im Sport und bei Sportveranstaltungen geht es um gemeinsames Erleben, vielfältige Aktivitäten mit körperlichem Einsatz und der Freude Miteinander. Gemeinschaft schafft Nähe und ein lockerer Umgangston ist die Regel, doch darf Lockerheit nicht zu Grenzüberschreitungen führen. Menschen sind unterschiedlich, manche brauchen mehr Distanz, akzeptieren nicht gleich das „Du“ oder eine Umarmung bei jeder Begrüßung.

Eine solche Haltung sollte jeder Person zugestanden werden, ohne deren Bereitschaft zur offenen Kommunikation damit in Frage zu stellen. Wo Hierarchie Fragen hineinspielen, ist professionelle Distanz von besonderer Bedeutung.

Im Ehrenamt wie im Beruf kann es schnell zu Missverständnissen kommen, wenn eine lockere Ansprache als zu fordernd erscheint, die dahinter stehenden Absichten nicht deutlich werden, sondern Interpretationsspielraum lassen. Was für manche (noch) unter sportlicher Kameradschaft läuft, können andere als zu viel (aufgezwungene) Nähe empfinden. Deshalb ist besondere Aufmerksamkeit nötig, muss Respekt vor individuellem Empfinden und dem Wunsch auf (mehr) Distanz stets im Vordergrund stehen. Nur so kann sportliches Miteinander auf Augenhöhe als positiv von allen erfahren werden.

Des Weiteren lehnt German Volunteers und die Organisationen jede Form der sexualisierten Gewalt ab und wirkt uneingeschränkt aktiv an der Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport mit. Ein Beauftragter oder eine Beauftragte für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt ist innerhalb der German Volunteers benannt.

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potenzielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt. Aus diesem Grund werden grundsätzliche Verhaltensregeln zum Umgang mit Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen, insbesondere in der Beziehung zwischen erwachsenen Funktionstragenden und heranwachsenden Sportlern und Sportlerinnen erstellt, sowie ein Interventionsplan zum Umgang mit Verdachts-/ Vorfällen sexualisierter Gewalt. Der Ehrenkodex von German Volunteers zum Umgang mit Menschen mit und ohne Behinderung wird bei German Volunteers und den Organisationen analog angewandt.

2. Grundlage unseres Handelns

Die Mitarbeitenden in Führungspositionen tragen eine besondere Verantwortung. Ihr Handeln ist gekennzeichnet von freundlichem und verbindlichem Umgang, Leistung, Offenheit und sozialer Kompetenz. Sie vertrauen ihren Mitarbeitenden und gestatten ihnen (soweit möglich) Eigenverantwortung und Freiraum in ihrer Arbeit. Dies schließt angemessene Fachaufsicht nicht aus. Ehrenamtliche Funktionstragende und hauptamtliche Mitarbeitende halten sich an das geltende Recht und beachten die Richtlinien und Vorschriften von German Volunteers. Die Regelungen zur Organisation innerhalb von German Volunteers, die Arbeitsweisen sowie Zuständigkeiten, können in der Geschäftsordnung und der Satzung nachgelesen werden.

Die Arbeit von German Volunteers beruht auf dem konstruktiven Zusammenwirken von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden.

B. Verhalten im Geschäftsverkehr

1. Interessenkonflikte Geschenke und Einladungen

a. Interessenkonflikte

Ehrenamtliche Funktionstragende sowie hauptamtliche Mitarbeitende treffen ihre Entscheidungen für German Volunteers unabhängig von sachfremden Überlegungen, d.h. von persönlichen Interessen oder Vorteilen.

Dies bedeutet:

  1. Wenn bei einer konkreten Aufgaben/Entscheidung persönliche Interessen berührt werden können, ist dies anzuzeigen und zu klären, ob eine Teilnahme an der Beratung und Entscheidung möglich ist bzw. die Aufgabe einem anderen übertragen wird.
  2. Anzuzeigen sind ebenfalls persönliche Beziehungen, die über die im Sport übliche Verbundenheit hinausgehen, sowie persönliche Interessen, die mit Mitgliedsorganisationen, sonstigen Sportverbänden, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder sonstigen Geschäftspartnern von German Volunteer in Zusammenhang stehen und zu einem Interessenkonflikt im Einzelfall führen können.
  3. Die Mitglieder der Geschäftsleitung von German Volunteers legen in einem Interessenregister alle materiellen und nicht-materiellen Interessen, die aufgrund ihrer jeweiligen Aufgaben bei German Volunteers zu einem Interessenkonflikt führen oder als solcher wahrgenommen werden können, offen. Hierunter fallen alle Funktionen in Wirtschaft, Politik und Sport sowie die für die Aufgabe bei German Volunteers relevanten Mitgliedschaften (siehe beiliegendes Muster des DOSB für ein beispielhaftes Interessenregister).
  4. Ehrenamtliche Funktionstragende sowie hauptamtliche Mitarbeitende unterlassen alle Maßnahmen, insbesondere private bzw. eigene berufliche Geschäfte, die den Interessen der German Volunteers entgegenstehen oder Entscheidungen bzw. die Tätigkeit von German Volunteers beeinflussen können.
  5. Die ehrenamtliche Mitwirkung von Mitarbeitenden von German Volunteers in Gremien des organisierten Sports auf Vereinsebene wird mit Blick auf den Kontakt zur Basis begrüßt. Die Mitarbeit in den Organen der Mitgliedsorganisationen ist im Einzelfall abzuklären. Das Mitwirken von Mitarbeitenden in Leitungsfunktionen in Organen der Mitgliedsorganisationen ist zu vermeiden.

b. Geschenke und sonstige Zuwendungen

Ehrenamtliche Funktionstragende sowie hauptamtliche Mitarbeitende müssen jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Tätigkeit für German Volunteers für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Geschenke und sonstige Zuwendungen, die in einem Zusammenhang mit der jeweiligen Aufgabe bei German Volunteers stehen bzw. stehen können, dürfen daher nur im vorgegebenen Rahmen und in transparenter Weise angenommen oder gewährt werden.

Dies bedeutet:

  1. Ehrenamtliche Funktionstragende sowie hauptamtliche Mitarbeitende dürfen Geschenke von Mitgliedsorganisationen, sonstigen Sportverbänden, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder sonstigen Geschäftspartnern von German Volunteers nur im Rahmen des sozial Adäquaten annehmen.
  2. Wird das Geschenk als Repräsentant oder Repräsentantin von German Volunteers entgegen genommen, so ist dieses nach Erhalt German Volunteers zu übergeben.
  3. Als Richtwert der Beurteilung der Frage, ob ein persönliches Geschenk als sozial adäquat gilt, kann ein Geldwert in Höhe von 35 Euro je Person herangezogen werden (in Anlehnung an § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
  4. Persönliche Geschenke, deren Ablehnung aufgrund der Situation unhöflich wäre, können in Ausnahmefällen angenommen und müssen nach Erhalt German Volunteersübergeben werden.
  5. Als Zuwendung gilt auch die Gewährung von Rabatten oder anderen Vergünstigungen.
  6. Das Annehmen von Zuwendungen in Form von (Bar-)Geldgeschenken ist ausnahmslos untersagt, ebenso das Fordern eines Geschenkes oder sonstiger Vorteile.
  7. Wenn ehrenamtliche Funktionstragende sowie die hauptamtlichen Mitarbeitenden von German Volunteers von Mitgliedsorganisationen, sonstigen Sportverbänden, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern von German Volunteers Waren oder Dienstleistungen für private Zwecke beziehen, so ist dies rein privat im üblichen geschäftlichen Rahmen abzuwickeln und der marktübliche Preis zu bezahlen.
  8. Den Mitarbeitenden von German Volunteers ist es ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Geschäftsführung untersagt, für die Vermittlung von Geschäften jeder Art im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts für sich oder nahestehende Personen Provisionszahlungen anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.

c. Einladungen

Einladungen von Dritten dürfen nur im vorgegebenen Rahmen in transparenter Weise angenommen werden. Bei Einladungen zu Sportveranstaltungen ist zwischen Dienst- bzw. Repräsentationsterminen und Einladungen mit (überwiegendem) Freizeitwert zu differenzieren. Letztere sind im Zweifelsfall abzulehnen.

Dies bedeutet:

  1. Ehrenamtliche Funktionstragende sowie hauptamtliche Mitarbeitende dürfen Einladungen zum Essen oder zu Veranstaltungen von Mitgliedsorganisationen, sonstigen Sportverbänden, Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern von German Volunteers nur annehmen, wenn dies einem berechtigten geschäftlichen/dienstlichen Zweck dient und die Einladung freiwillig erfolgt.
  2. Einladungen zu kulturellen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen sind anzuzeigen. Ein Vertreter des Gastgebers muss anwesend sein, um den geschäftliche Zweck sicherzustellen.
  3. Einladungen jeglicher Art müssen angemessen sein und im Rahmen der üblichen Zusammenarbeit stattfinden (z. B. Essen und Getränke während einer Sitzung oder eines Seminars, ein Empfang im Anschluss an eine Veranstaltung). Entscheidend ist stets, dass die Einladung einem Geschäftszweck oder der Repräsentation dient und der Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung ausgeschlossen ist.
  4. Über den Besuch von wiederkehrenden Veranstaltungen, die Teilnahme an üblichen Besprechungen und vergleichbaren dienstlichen Terminen mit jeweils entsprechender Bewirtung kann nach Absprache pauschal informiert werden bzw. die jeweilige Reisegenehmigung/Reisekostenabrechnung als Information ausreichen.
  5. Soweit es erkennbar um höherwertige Bewirtungen oder Einladungen geht, muss immer im Vorfeld eine Genehmigung eingeholt werden.
  6. Generell sind häufige Einladungen durch denselben Kunden, Lieferanten, Dienstleister oder sonstigen Geschäftspartner kritisch zu sehen und nur im Ausnahmefall sowie nach entsprechender Genehmigung durch die Geschäftsführung zulässig.

2. Interessensvertretung

Ehrenamtliche Funktionstragende sowie hauptamtliche Mitarbeitende vollziehen die Interessenvertretung von German Volunteers in transparenter und verantwortlicher Weise und unterlassen unzulässige Vorteilsgewährungen an Dritte.

Dies bedeutet:

  1. Die vorgenannten Regelungen zu „Geschenke und sonstige Zuwendungen“ und „Einladungen“ gelten entsprechend für Geschenke, sonstige Zuwendungen und Einladungen, die German Volunteers bzw. dessen ehrenamtliche Funktionstragende sowie die hauptamtlichen Mitarbeitende, Repräsentanten und Repräsentantinnen von Politik und Verwaltung, Mitgliedsorganisationen, sonstigen Sportverbänden, Kunden, Lieferanten/Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern gewähren.
  2. Insbesondere Mandatsträger und Mandatsträgerinnen, Amtsträger und Amtsträgerinnen, dem Öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sowie Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen sowie Personen in vergleichbaren Funktionen anderer Nationen dürfen nur zu Informationsveranstaltungen oder zur Repräsentation z. B. bei Sportveranstaltungen mit jeweils angemessener und sozialadäquater Bewirtung eingeladen werden. Die Mitnahme von Begleitpersonen ist ebenso wenig zulässig wie Einladungen zu reinen Unterhaltungs- und Freizeitprogrammen, soweit sie nicht integraler und sozialadäquater Bestandteil der Information sind. Jeglicher Eindruck einer unzulässigen Beeinflussung ist auszuschließen.
  3. Die Personengruppen gem. 2. b) sind in Veranstaltungen der German Volunteers und der Organisationen (z. B. durch einen Vortrag oder die Teilnahme in einem Podium) nur im Rahmen ihrer jeweiligen Funktion und ohne Honorierung einzubinden. Reisekosten sind nur im Rahmen der Reisekostenregelung und soweit die Teilnahme gezielt durch German Volunteers erbeten wurde, ohne dass eine offizielle Repräsentation gem. 2 b) vorliegt, zu übernehmen.
  4. German Volunteers kann seine eigenen ehrenamtlichen Funktionstragende sowie hauptamtlichen Mitarbeitenden, einschließlich unterer Ebenen zu eigenen Veranstaltungen u. ä. einladen. Dies muss anhand von im Vorhinein kommunizierten und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen.
  5. Einladungen zu kulturellen, sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Es ist jeweils darauf zu verweisen, dass die für das Unternehmen oder die Behörde, den Sportverband bzw. entsprechende Institution des Eingeladenen geltenden Compliance-Regeln sowie die steuerlichen Vorgaben zu beachten sind.
  6. Alle Einladungen von German Volunteers sind im Rahmen der üblichen Aktenführung, z. B. durch Teilnahmelisten oder Bewirtungsbelege, zu dokumentieren.

3. Spenden

Spenden sind Geld- und Sachzuwendungen, die von einer Person oder einem Unternehmen freiwillig und unentgeltlich zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke geleistet werden, ohne dass eine Gegenleistung erfolgt.

  1. Spenden, sowie andere Zuwendungen ohne Gegenleistung, die German Volunteers an Dritte gewährt, sind nicht zuwendungsfähig (Vorgaben der Zuwendungsgeber) und daher grundsätzlich nicht zulässig. Sollte in einem Ausnahmefall doch einmal eine Spende geleistet werden, gilt:
  • Spenden müssen transparent und nachvollziehbar sein. Der Empfänger der Spende muss German Volunteers bekannt sein. Als Spendenempfänger kommen insbesondere Einrichtungen, die als gemeinnützig anerkannt oder durch besondere Regelungen zur Annahme von Spenden befugt sind, in Betracht.
  • (Geld-)Spenden sollen steuerlich abzugsfähig sein und in einer Form gewährt werden, die die steuerliche Abzugsfähigkeit sicherstellt (z. B. durch Spendenbescheinigung).
  • Spenden-Zahlungen auf Privatkonten sind grundsätzlich nicht möglich.
  1. Eingehende (Geld-)Spenden sind unabhängig der jeweiligen Höhe immer zu quittieren und zu dokumentieren. Spendenmittel werden so verwendet, dass die satzungsgemäßen Zwecke unter Beachtung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei größtmöglicher Wirksamkeit und Sparsamkeit erreicht werden. Über die Verwendung von Spenden entscheidet die Geschäftsführung. Bei einer Zweckbindung durch den Spender ist diese einzuhalten. Allgemeine Spenden ohne Zweckbindung dienen zur allgemeinen Deckung der Ausgaben. Die allgemeinen Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts sind dabei zu berücksichtigen.

4. Sponsoring

Sponsoring basiert, im Gegensatz zur Spende, immer auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Sponsoring ist die Zuwendung von Geld bzw. geldwerten Sach- oder Dienstleistungen durch eine juristische oder natürliche Person mit wirtschaftlichen Interessen, die neben dem Motiv der Förderung von German Volunteers, auch andere Interessen verfolgt.

  1. Zur besseren Transparenz und Kontrolle der Sponsoring Entscheidungen von German Volunteers ist jede Vereinbarung über eine Sponsoringleistung in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten. Dieser regelt insbesondere Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und der German Volunteers sowie steuerliche Belange.
  2. German Volunteers darf keine Sponsoringverträge eingehen, wenn diese den sportethischen Grundvorstellungen widersprechen.
  3. Sponsoring ist in jedem Fall dann unzulässig, wenn durch die Zuwendung die Entscheidungsfreiheit des Gesponserten gefährdet wird. Ebenso darf die Gewährung von Sponsoringleistungen keinen Einfluss auf Entscheidungen von German Volunteers haben.
  4. Bestehende Sponsoringverträge werden regelmäßig überprüft, um die Gefahr von Abhängigkeitsverhältnissen zu minimieren.

5. Umgang mit öffentlicher Förderung

Die Zuwendungen, die German Volunteers seitens öffentlicher Gebietskörperschaften (Stadt, Land, Bund) gewährt werden, sind gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Zuwendungsbescheide, den hierin festgesetzten allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen und unter Beachtung sämtlicher sonstiger zuwendungsrechtlichen Regelungen zu bewirtschaften.

6. Stakeholder-Beteiligung

German Volunteers bekennt sich zu einer nachhaltigen, verantwortungsvollen und transparenten Ausrichtung seines Handelns. Die internen und externen Anspruchsgruppen von German Volunteers, sog. „Stakeholder“, sind Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen, die Einfluss auf das Handeln von German Volunteers nehmen oder durch die Umsetzung der Ziele von German Volunteers betroffen sind.

  1. Ziel ist es, den offenen Dialog mit Stakeholdern zu intensivieren, um so ein besseres Verständnis von den jeweiligen Anliegen und Erwartungen an German Volunteers zu erhalten, aber auch die Ziele, Beweggründe und Handlungsnotwendigkeiten von German Volunteers besser zu kommunizieren.
  2. Um einen fairen Dialog mit den Stakeholdern zu gewährleisten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Fairness und Zuverlässigkeit: Zusagen und Absprachen sind einzuhalten. Sollten sich grundlegenden Änderungen der Rahmenbedingungen oder neue Sachverhalte ergeben, ist dies darzulegen.
  • Transparenz: Es müssen von beiden Seiten vollständige und aktuelle Informationen übermittelt werden.
  • Frühzeitigkeit und Regelmäßigkeit: Sich abzeichnende Neuerungen werden den tangierten Stakeholder so früh wie möglich zugänglich gemacht.
  1. Zu Beginn der Stakeholderbeteiligung sind der vorgesehene Charakter (reine Information, Dialog, Beratung oder weitergehende Partizipation), die Rahmenbedingungen des Austauschs und die verfolgten Ziele von beiden Seiten klar zu definieren.
  2. Relevante Erkenntnisse und Ergebnisse des Stakeholder-Dialogs werden in die strategischen Entscheidungen von German Volunteers einfließen. Die grundsätzliche Entscheidungsverantwortung verbleibt bei den Organen von German Volunteers.
  3. Der Dialog findet seine Grenzen in den berechtigten geschäftlichen Interessen, den Rechten Dritter oder der Behinderung eines noch nicht abgeschlossenen, Unternehmensinternen Diskussions- und Entscheidungsprozesses. German Volunteers achtet auch darauf, dass keine Informationen an Stakeholder gegeben werden, die auf Grund gesetzlicher oder interner Regularien zunächst anderen Teilen oder Organen von German Volunteers und Organisationen vorgelegt werden müssen.

7. Honorare

Zum Umgang mit Honorareinnahmen von ehrenamtlichen Funktionstragenden und hauptamtlichen Mitarbeitenden, z. B. für die Erstellung von Gutachten, dem Halten von Vorträgen, der Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen oder Foren etc., gilt folgendes:

Falls die Tätigkeit im Dienste von German Volunteers erfolgt, d. h. der Leistende oder die Leistende wird klar und eindeutig im Rahmen seiner ehrenamtlichen Funktion bzw. seiner hauptamtlichen Stelle für German Volunteers tätig, dann stellt German Volunteers (als Leistungserbringer) der Organisation, in deren Auftrag die Tätigkeit erfolgt, für die erbrachten Leistungen durch die Buchhaltung eine Honorarrechnung. Aufgrund des erfolgten Leistungsaustauschs zwischen German Volunteers und der Organisation, für die die Leistungserbringung erfolgt, kann diese keinen Anspruch auf Erteilung einer Spendenquittung / Zuwendungsbescheinigung erheben.

Kennzeichnend für eine Tätigkeit im Dienste von German Volunteers sind insbesondere:

  • Ob eine Dokumentation der Ergebnisse vorgesehen ist, ob es Verschwiegenheitsabsprachen gibt, wie der Umgang mit Medien erfolgt etc.
  • Veranlassung durch eine weisungsbefugte Stelle
  • Veranlassung per Gremienbeschluss
  • Stellung eines Antrags auf Dienstreisegenehmigung
  • Stellung eines Antrags auf Reisekostenerstattung
  • Zeiterfassung betreffend der (vorbereitenden) Aktivitäten erfolgt als Dienstzeit
  • Tätigwerden erfolgt kraft Innehabens eines German Volunteers-Amtes
  • Akquisition bzw. Einladung erfolgt im Rahmen einer Tätigkeit für German Volunteers

Falls die Tätigkeit der Privatsphäre der handelnden Person zuzuordnen ist, d. h. die oder der Leistende wird klar und eindeutig außerhalb ihrer oder seiner ehren- oder hauptamtlichen Tätigkeit für German Volunteers tätig, dann stellt die Privatperson (als Leistungserbringer) der Organisation, in deren Auftrag die Tätigkeit erfolgt, für die erbrachten Leistungen auf eigenen Namen und für eigene Rechnung eine Honorarnote und vereinnahmt die zugehörige Zahlung als persönliche Einkünfte. Die ordnungsgemäße steuerliche Deklarierung liegt hierbei in der Verantwortung der handelnden Person.

Kennzeichnend für die Zuordnung einer Tätigkeit zur Privatsphäre sind bei hauptamtlichen Mitarbeitenden insbesondere:

  • Anzeige der Tätigkeit als Nebentätigkeit bei der Personalstelle (gem. Dienstvertrag)
  • Leistungserbringung und -vorbereitung erfolgen außerhalb der Dienstzeit
  • Stellung eines diesbezüglichen Urlaubs- bzw. Gleitzeitantrages
  • Akquisition bzw. Einladung erfolgt im Privatbereich

8. Umgang mit Ressourcen

8.1. Umgang mit Organisationseigentum und Material

  • Ehrenamtliche Funktionstragende sowie hauptamtliche Mitarbeitende gehen umsichtig und sorgsam mit organisationseigenen Mitteln um.
  • Zu den organisationseigenen Mitteln zählen sowohl materielles Eigentum (bspw. Büroausstattung, Computersysteme und -ausrüstung, Inventar) als auch geistiges Eigentum (bspw. aufgezeichnete Daten, Geschäftsgeheimnisse, ggf. spezifisches Know-how von German Volunteers).
  • Schäden am Organisationseigentum sind unverzüglich anzuzeigen, sowie die Beschaffung von Ersatz abzuklären.
  • Organisationseigene Mittel dürfen nur für tätigkeitsrelevante Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Software darf nur entsprechend der Lizenzbestimmungen eingesetzt werden. Alle Zugangsdaten etwa für einen dienstlichen Account bei einem Sozialen Netzwerk und Registrierungscodes sind Eigentum von German Volunteers.
  • Ehrenamtliche Funktionstragende sowie hauptamtliche Mitarbeitende beachten die Einhaltung von ggf. bestehenden organisationsinternen Vorgaben und Richtlinien wie bspw. Zur (privaten) Nutzung von Internet, E-Mail, (Mobil-)Telefonen, Laptops/Tablets sowie Pool- oder Leasingfahrzeugen.

8.2. Herkunft und Verwendung finanzieller Ressourcen

Bei der Herkunft und der Verwendung von finanziellen Ressourcen gilt für Ehrenamtliche sowie hauptamtliche Mitarbeitende Folgendes zu beachten:

  • Sollte ein Verdachtsmoment bestehen, dass Gelder aus illegaler Herkunft stammen, oder die Integrität der Organisation bzw. Person, die die finanziellen Ressourcen bereitstellt, in Frage stehen, ist dies unverzüglich anzuzeigen.
  • Alle Finanztransaktionen von German Volunteers werden auf ihre sachliche Richtigkeit geprüft und unterliegen der Genehmigung mindestens einer zweiten unterschriftsberechtigten Person (Einhaltung des 4-Augen-Prinzips).
  • German Volunteers regelt im Rahmen einer Finanzordnung u.a. die Unterschriftsbefugnisse zur Unterzeichnung von Verträgen, Aufträgen und Zahlungsanweisungen, die Ablauforganisation im Zahlungsverkehr (4-Augen-Prinzip), die Standards für die Abwicklung von Zuwendungsverfahren sowie die Vertretung gegenüber Zuwendungsgebern, die Vorgaben für Beschaffung von Waren und Dienstleistungen/Auftragsvergabe (z.B. die Wertgrenze für die anzuwendenden Vergabeverfahren, die Pflicht zur Einholung einer Mindestanzahl von Angeboten, die Pflicht zur Durchführung öffentlicher Ausschreibungen).

8.3. Geistiges Eigentum, Know-how, Vertraulichkeit und Datenschutz

8.3.1. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

Entsprechend den im Arbeitsvertrag für hauptamtliche Mitarbeitende festgelegten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit gilt folgendes auch für die ehrenamtlichen Funktionstragende:

  • Über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und während der Amtszeit bekannt gewordenen und von German Volunteers als vertraulich ausgewiesene Angelegenheiten ist während der Dauer der Amtszeit Stillschweigen zu bewahren bis sie erkennbar allgemein bekannt geworden sind. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Organisationen, mit denen German Volunteers wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist.
  • Nach Beendigung der Amtszeit besteht ggf. die Verpflichtung zur Verschwiegenheit hinsichtlich einiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fort.
  • Alle German Volunteers und ihre Interessen berührenden Briefe, Telefaxe sowie ausgedruckten Emails sind ohne Rücksicht auf den Adressaten ebenso wie alle sonstigen Geschäftsstücke, Zeichnungen, Notizen, Bücher, Muster, Material usw. nach Aufforderung bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich unaufgefordert zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
  • Von German Volunteers als vertraulich und geheim zu haltende Schriftstücke, Zeichnungen usw. sind unter dem vorgeschriebenen Verschluss zu halten.

8.3.2. Datenschutz

Neben der Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten für ehrenamtliche Funktionstragende sowie hauptamtliche Mitarbeitende folgende Richtlinien:

  1. In Unterlagen werden keine Daten aufgenommen, die nach der Organisation der Arbeit und der jeweiligen Zuständigkeit nicht gebraucht werden.
  2. Innerhalb von German Volunteers werden mündliche oder schriftliche Auskünfte nur an eindeutig Berechtigte herausgegeben.
  3. An Stellen außerhalb von German Volunteers werden keine mündlichen Auskünfte über Daten einzelner Personen herausgegeben, es sei denn, es bestehen besondere Anweisungen hierzu. Eine solche besondere Anweisung kann z.B. für den Verkehr mit den Versicherungsträgern und dem Finanzamt bestehen.
  4. Schriftliche Mitteilungen mit Daten einzelner Personen an Stellen außerhalb von German Volunteers sind grundsätzlich als offizielles Schreiben mit Unterschrift vorzusehen, es sei denn, dass der Weitergabe durch die betroffene Person zugestimmt wurde. Handelt es sich um Daten von Mitarbeitenden, bearbeitet das HR Department diese Mitteilung.
  5. Bei allen Auskunftsersuchen von Betroffenen, die über die am Arbeitsplatz üblichen Routine anfragen hinausgehen oder bei denen erkennbar ist, dass es sich um Auskunftsersuchen nach dem BDSG/DSGVO handelt, ist der oder die jeweilige Vorgesetzte oder der Datenschutzbeauftragte mit einzubeziehen. Diese werden veranlassen, dass die Auskunft dem Gesetz entsprechend gegeben wird.
  6. Unterlagen sind sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit so aufzubewahren, dass sie für Unberechtigte nicht zugänglich sind. Es ist sicherzustellen, dass nicht mehr benötigte Unterlagen kontrolliert vernichtet werden, d.h. dass sie so zerkleinert oder unkenntlich gemacht werden, dass sie durch Unbefugte nicht rekonstruiert werden können; sie dürfen dann dem allgemeinen Abfall zugeführt werden. Nicht benötigte Adressetiketten und vergleichbare Karteikarten sind, wenn sie in größerer Anzahl anfallen, dem Sondermüll zuzuführen.
  7. In allen Zweifelsfällen ist der oder die jeweilige Vorgesetzte, der Datenschutzbeauftragte oder – wenn es Daten von Mitarbeitenden betrifft – das HR Department der zuständige Ansprechpartner.

C. Rahmen

1. Verfahren

Soweit nach diesen Richtlinien eine Offenlegung, Information, Genehmigung, Anzeige oder Abklärung erforderlich ist, gilt folgendes:

  • für hauptamtliche Mitarbeitende ist der oder die Vorgesetzte die zuständige Person.
  • für Mitglieder der Gremien bzw. Ehrenamtlichen ist die Geschäftsführung zuständig.
  • für die Geschäftsführung ist der oder die Good Governance Beauftragter oder Beauftragte zuständig.
  • Offenlegung und Entscheidung sind jeweils zu dokumentieren.

2. Compliance-Beauftragter / Compliance-Beauftragte

Die Geschäftsleitung von German Volunteers ernennt einen internen Compliance Beauftragten oder eine interne Compliance Beauftragte gemäß den Voraussetzungen aus den Förderhinweisen. Die Vertrauensperson darf keine weitere Funktion innerhalb von German Volunteers innehaben und muss unabhängig sein.

Die Vertrauensperson hat neben einer präventiv beratenden Funktion für alle Mitarbeitende und Funktionstragende (z.B. bei potenziellen Interessenkonflikten) im Falle der Anrufung noch weitere Aufgaben und Befugnisse:

  • Prüfung möglicher Verstöße
  • Prüfung möglicher Verstöße
  • Prüfung möglicher Verstöße

Die Vertrauensperson besitzt zudem ein Initiativrecht, wenn er oder sie nicht direkt angerufen wird, aber von externen Stellen Kenntnis von möglichen Vorfällen erlangt.

Der oder die Good Governance-Beauftragte ist immer zuständig bei Regelverstößen von Mitgliedern der Geschäftsleitung (Untersuchung, Aufarbeitung).

3. Ombudsstelle

Die Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle als Ombudsstelle ist erforderlich und Voraussetzung zur Sicherstellung der Good Governance. Die Bestimmung der Ombudsstelle obliegt der Geschäftsleitung.

Datenschutzbestimmungen

German Volunteers nimmt den Schutz personenbezogener Daten ernst und legt Wert auf den Schutz der Privatsphäre der Volunteers und Event-Organisierenden. Aus diesem Grund verpflichtet sich German Volunteers, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.

1. Geltungsbereich

Die Datenschutzbestimmungen gelten für alle Beteiligten von German Volunteers (bei der Bearbeitung von Personendaten, welche aus der webbasierten Plattform "German Volunteers" stammen).

Verweist die Website von German Volunteers über Tools oder Links auf Websites von Dritten, auf welchen von besonderen Angeboten Gebrauch gemacht werden kann, übernimmt German Volunteers keine Verantwortung für die Einhaltung dieser Datenschutzbestimmungen. German Volunteers weist darauf hin, dass andere Online-Anbieter:innen eigene Datenschutz-Richtlinien haben, die unabhängig von jenen von German Volunteers sind.

2. Plattform und bearbeitete Personendaten

German Volunteers bietet die webbasierte Plattform "German Volunteers" für die vollumfängliche, zentralisierte Volunteer-Administration bei Events. Die Plattform "German Volunteers" enthält Personendaten der Volunteers und Event-Organisierenden. Die Volunteers geben ihre Angaben bei der Anmeldung auf der Plattform "German Volunteers" an German Volunteers bekannt. Der:die Volunteer wählt selber, welche:r Event-Organisierende seine:ihre Personendaten einsehen kann, indem er:sie über die Plattform sein:ihr Interesse an einem Event bekundet.

Die Plattform enthält folgende Kategorien von Personendaten: Personalien, Kontaktdaten, Profilbild, Sprachkenntnisse, weitere besondere Kenntnisse und Fähigkeiten (wie Führerschein-Kategorien) und weitere personenbezogene Daten, die im Volunteer-Profil hinterlegt sind, sowie die über German Volunteers bereits getätigten Einsätze.

Volunteers und Event-Organisierende können jederzeit Einsicht in ihre personenbezogenen Informationen erhalten (Auskunftsrecht).

Der:die Event-Organisierende verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie die Datenschutzbestimmungen der Plattform "German Volunteers" einzuhalten und alles daran zu setzen, die Privatsphäre der Volunteers zu schützen und ihre Integrität zu wahren. Die Daten dürfen nur im engsten Zusammenhang mit der Organisation und der Einsatzplanung des Events verwendet werden. Auch dürfen die Daten nicht für kommerzielle Zwecke genutzt und in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.

Für die Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen durch Event-Organisierende kann German Volunteers nicht belangt werden.

Informationen, die nicht mit der Identität eines Volunteers in Verbindung gebracht werden können, wie z.B. die Anzahl der Nutzer einer Website oder favorisierte Websites, gehören nicht zu den personenbezogenen Informationen und unterliegen daher nicht den Datenschutzbestimmungen.

German Volunteers kann im Sinne einer Qualitätskontrolle stichprobenartig Informationen über eine bei der Plattform "German Volunteers" angemeldete Person (Volunteers) bei Event-Organisierenden einholen. Diese Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

3. Weitergabe von personenbezogenen Informationen an Dritte

German Volunteers verwendet personenbezogene Informationen nur im Zusammenhang mit der Plattform "German Volunteers". Die Daten werden ohne ausdrückliches Einverständnis des Volunteers, außer dies sei gesetzlich vorgeschrieben oder durch einen richterlichen Entscheid so angeordnet, nicht an Dritte weitergegeben.

Davon ausgenommen ist das Profilbild eines Volunteers zwecks Akkreditierung. Mit der Akzeptierung dieser "Nutzungsbestimmungen" und "Datenschutzbestimmung" gibt der Volunteer sein Einverständnis, dass das hochgeladene Profilbild von den Event-Organisierenden heruntergeladen und für Ausweise (namentlich Akkreditierungen) verwenden darf.

Weiter davon ausgenommen ist die Weitergabe von Personendaten, Kartendaten und Bankverbindungen an Dritte zur Zusammenarbeit mit Dienstleistungspartnern und -partnerinnen, die zur Bestell- oder Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen. Die Übermittlung der Daten beschränkt sich dabei auf das erforderliche Minimum für deren Auftragserfüllung. Insbesondere im Zusammenhang mit der Vertragsausführung für kostenpflichtige Produkte werden Kreditkartendaten an die entsprechende Kreditkartenorganisation weitergeleitet.

Zum Schutz der Kartendaten hält sich German Volunteers an die Maßnahmen gemäß den Vorgaben von PCI DSS. Alle Informationen zu den Schutzmaßnahmen sind hier einsehbar.

German Volunteers weist darauf hin, dass auf der Website und der Plattform "German Volunteers" Funktionen (Plugins) von Drittanbietern eingebunden sind, beispielsweise jene von Social-Media-Plattformen. Diese Plugins ermöglichen es den Besuchern, Inhalte in sozialen Netzwerken zu teilen. Beim Abrufen von Websites mit Plugins von Drittanbietern werden automatisch Daten an die Drittanbieter übermittelt. Ist ein Volunteer gleichzeitig im Netzwerk eines solchen Drittanbieters angemeldet, kann er auf der Webseite von German Volunteers seinem Netzwerk-Konto zugeordnet werden. German Volunteers hat keinen Einfluss auf die Art und Weise der Datenübermittlung an diese Drittanbieter.

4. Tools zur Nutzer- und Nutzerinnen-Auswertung der Website

German Volunteers weist alle Nutzer darauf hin, dass auf den Websites www.germanvolunteers.de und my.germanvolunteers.de Google Analytics eingebunden ist. Dieser Web-Analysedienst von Google Inc. dient der Nutzer:innen-Auswertung der Website von German Volunteers. Dazu verwendet Google Analytics sogenannte «Cookies» (Textdateien), die temporär auf dem Computer gespeichert und mit einem Server von Google ausgetauscht werden.

Durch die Nutzung der www.germanvolunteers.de-Website erklärt sich der Volunteer mit der Bearbeitung der über ihn:sie erhobenen Daten durch Google einverstanden. Die Analyse der Daten erfolgt in der oben beschriebenen Art und Weise.

5. Vorgehensweise bei Fehlverhalten von Volunteers

German Volunteers behält sich das Recht vor, bei Verdacht oder konkreten Hinweisen über Fehlverhalten mit dem:der Event-Organisierenden Rücksprache zu nehmen und personenbezogene Informationen über einen Volunteer einzuholen. Erhärtet sich der Verdacht, hat German Volunteers das Recht, das Profil des Volunteers fristlos zu sperren respektive zu löschen. Der:die Volunteer wird darüber zeitnah informiert.

​6. Rechtlicher Hinweis zu Bildern und Videos

Die an Events von German Volunteers oder an Anlässen von Event-Organisierenden, die mit German Volunteers zusammenarbeiten, durch German Volunteers aufgenommenen oder in Auftrag gegebenen Bilder und Videos sowie die Namen der abgebildeten Volunteers dürfen für redaktionelle und Promotionsbeiträge von German Volunteers, seinen Partnern und Partnerinnen und/oder von dem:der Event-Organisierenden nur in Zusammenarbeit mit German Volunteers in den verschiedenen Kommunikationskanälen verwendet werden. Die Bildrechte gehören German Volunteers. Für kommerzielle Zwecke, die nicht in Zusammenhang mit German Volunteers stehen, werden die Bilder nicht weitergegeben.

Schlussbestimmungen

1. Geltung der Datenschutzbestimmungen

Auf die Inhalte dieses Dokuments sowie auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen German Volunteers, den Volunteers und den Event-Organisierenden wird Deutsches Recht angewendet. Bei Streitigkeiten, die aus diesen Datenschutzbestimmungen hervorgehen, gilt Frankfurt am Main als Gerichtsstand.

2. Betriebliche Datenschutzbeauftragte

German Volunteers hat eine geeignete betriebliche Datenschutzverantwortliche eingesetzt. Die Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter

German Volunteers gUG (haftungsbeschränkt)

Datenschutzbeauftragte
Gärtnerweg 62
690322 Frankfurt am Main
datenschutz@germanvolunteers.de

Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unsere Datenschutzbeauftragte wenden.

Frankfurt am Main, den 01. Januar 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle durch German Volunteers angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung der Dienstleistungen von German Volunteers akzeptiert der:die Event-Organisierende (Organisator und Organisatorin) die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.

1. Gegenstand

1.1

Unter dem Namen “German Volunteers” besteht die German Volunteers gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt). Der Sitz befindet sich in Frankfurt am Main.

1.2

Die German Volunteers gUG (haftungsbeschränkt) – nachstehend German Volunteers genannt - ist Inhaber der webbasierten Plattform "German Volunteers" und vergibt Event-Organisierenden durch das Akzeptieren dieser AGB und die kostenpflichtige Bestellung eines Events durch einen volljährigen und mündigen Event-Organisierenden, welche sich durch die Konfiguration ergibt, das Recht, die Volunteer-Administration auf der Plattform "German Volunteers" für die festgelegte Vertragsdauer (siehe Ziff. 3.1) durchzuführen und vom Know-how und Support von German Volunteers zu profitieren. Der:die Event-Organisierende kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen von German Volunteers aufgefordert werden, die Zustimmung zu den AGB mittels Anklickens eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.

1.3

Durch das Akzeptieren dieser AGB, erklärt sich der:die Event-Organisierende mit folgenden integrierenden und bindenden Vertragsbestandteilen einverstanden:

  • Nutzungsbedingungen German Volunteers
  • Datenschutzbedingungen German Volunteers
  • Corporate-Design-Richtlinien

1.4

Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen geht der Wortlaut dieser AGB jenem der weiteren Bestimmungen vor.

1.5

German Volunteers behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde / die Kundin nicht innerhalb 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbedingungen widerspricht.

2. Leistungen

2.1

Durch die kostenpflichtige Bestellung und Bezahlung eines Events auf der Plattform "German Volunteers" wird der:die Event-Organisierende und der damit registrierte Event auf der Plattform zur Volunteer-Administration freigegeben und in die Kommunikation (Newsletter, Website, Social Media etc.) von German Volunteers eingebunden.

2.2

Mittels Erstellung eines Events erhält der:die Event-Organisierende einen Administrations-Account für den Zugang zur Plattform "German Volunteers". Der:die Event Organisations-Administrierende (EO-Admin / Verantwortliche für die Organisations-Daten und Events) muss volljährig und geschäftsfähig sein und kann weiteren Personen eine Berechtigung für den registrierten Event einrichten, und zwar als weitere EO-Admin oder als reine Event-Administrierende (Zugriffsrecht nur auf Eventdaten, exklusive Organisationsdaten). Die vom EO-Admin erstellten Berechtigungen für weitere Personen sind in seiner ausschließlichen Verantwortung für die korrekte Verwendung der Plattform "German Volunteers".  

2.3

German Volunteers bietet dem:der Event-Organisierenden die Option SMS an, mit welcher er die Volunteers direkt über die Plattform "German Volunteers" per SMS kontaktieren kann. Diese Option kann bei der Eventerstellung und anschließender kostenpflichtigen Bestellung des Events ausgewählt werden. Initial gibt es für diese Option eine Grundgebühr und nach Abschluss des Events werden die variablen Kosten der versendeten SMS abgerechnet.

2.4

Schulung und Betreuung in der Anwendung der Plattform "German Volunteers", welche einen Aufwand von vier Stunden (intern durch German Volunteers) übersteigt, kann als Option mit German Volunteers vereinbart werden und wird außerhalb dieser AGB geregelt.

2.5

Auf Anfrage des:der Event-Organisierende kann ein kostenpflichtiger Notfall-Service mit garantierter Reaktionszeit vereinbart werden. Ein solcher Notfall-Service muss rechtzeitig (mindestens drei Monate im Voraus) bestellt werden und wird außerhalb dieser AGB geregelt.

2.6

Jegliche Art von Aufwänden in Bezug auf Änderungen oder Anpassungen der bestehenden Konfiguration, die Programmierung neuer Funktionen oder der Einsatz von weiteren Softwareanwendungen ist separat zu regeln.

2.7

Der German Volunteers Support steht Event-Organisierenden von Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr für Anfragen und Störungsmeldungen unter support@germanvolunteers.de zur Verfügung. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen werden keine Meldungen entgegengenommen.

3. Vertragsabschluss

3.1

Der Vertrag zwischen German Volunteers und dem:der Event-Organisierenden tritt mit der kostenpflichtigen Bestellung eines Events in Kraft und endet ohne Kündigung drei Monate nach dem letzten Volunteer-Einsatz. Nach Beendigung der Vertragsdauer kann der:die Event-Organisierende den Event nur noch einsehen, jedoch nicht mehr bearbeiten.

3.2

Wird die Plattform "German Volunteers" pflichtwidrig und entgegen den "Nutzungsbedingungen" sowie den "Datenschutzbestimmungen" verwendet, kann German Volunteers das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden und sämtliche Zugänge zur Plattform "German Volunteers" sperren.

4. Rechte und Pflichten des Event-Organisierenden

4.1

Der:die Event-Organisierende  verpflichtet sich bei der Eventbestellung auf der Plattform "German Volunteers" zur Zahlung einer Gebühr (siehe Gebühren). Die Höhe des Betrages kann durch die Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen zu Gunsten von German Volunteers reduziert werden.

4.2

Vereinbarte Kommunikationsmaßnahmen, welche zu einer Preisreduktion führen (siehe Gebühren), müssen von dem:der Event-Organisierenden mittels Uploads auf der Plattform "German Volunteers" bis spätestens zwei Wochen nach Eventabschluss belegt werden.

4.3

Die Anlieferung von vereinbartem Werbematerial geht – sofern das Material nicht von dem:der Event-Organisierenden direkt bei German Volunteers in Frankfurt am Main abgeholt werden kann - zu Lasten von German Volunteers. Der Rücktransport muss von dem:der Event-Organisierenden auf eigene Kosten übernommen werden. Bei grober Beschädigung oder Verlust des Werbematerials wird dieses dem:der Event-Organisierenden von German Volunteers in Rechnung gestellt.

4.4

Der:die Event-Organisierende stellt German Volunteers, respektive seinen Partnern:innen, vier (4) Hospitality Tickets in der bestmöglichen verfügbaren Kategorie zu 50 % des offiziellen Verkaufspreises zur Verfügung, sofern dieses Ticketkontingent von German Volunteers abgerufen wird.

4.5

Die Verwendung von Personendaten der Volunteers ist in den "Nutzungsbedingungen" sowie in den "Datenschutzbestimmungen" von German Volunteers geregelt.

4.6

Der:die Event-Organisierende verpflichtet sich, alle Volunteers seiner Veranstaltung über German Volunteers mit korrekten und gültigen Daten (E-Mail-Adresse, Name, Vorname, Adresse, etc.) anzumelden sowie die ganze Administration über die Online-Plattform German Volunteers abzuwickeln. Falls der:die Event-Organisierende unkorrekte Daten einträgt, kann German Volunteers dem:der Event-Organisierenden den Aufwand für die Korrektur der Daten separat berechnen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Gruppenvolunteers, welche durch eine:n Gruppenverantwortliche:n administriert werden (bspw. Vereine, Hilfsdienste etc.).

4.7

Der:die Event-Organisierende verpflichtet sich, alle Einsätze der Volunteers auf der Plattform "German Volunteers" abzuspeichern und diese den jeweiligen Volunteers zuzuweisen. Der:die Event-Organisierende verpflichtet sich, alle Volunteer-Einsätze zu kontrollieren und diese spätestens zwei Wochen nach Eventabschluss auf der Plattform "German Volunteers" zu bestätigen.

4.8

Personen, die im Anstellungs- resp. Auftragsverhältnis für den:die Event-Organisierende arbeiten (Personen, die entgeltlich bzw. eine direkte finanzielle Entschädigung beziehen und vertraglich an die Event-Organisierende gebunden sind), sind nicht berechtigt, sich Volunteer Stunden anrechnen zu lassen.

4.9

Der:die Event-Organisierende schützt die durch diesen Vertrag übertragenen Rechte gegen unerlaubte Verwendung durch Dritte auf eigene Kosten, soweit dies zumutbar ist.  

4.10

Mit dem Upload seines Event-Logos auf der Plattform "German Volunteers" berechtigt der:die Event-Organisierende German Volunteers, das Logo sowie die typografische Bezeichnung des Events in alle Kommunikationsaktivitäten von German Volunteers einzubinden.

4.11

German Volunteers räumt dem:der Event-Organisierenden während der Vertragsdauer das Nutzungsrecht an den Logos und Marken von German Volunteers ein. Die Verwendung von weiteren Logos und Marken bedarf der vorgängigen schriftlichen Bewilligung durch German Volunteers.

4.12

Der:die Event-Organisierende verpflichtet sich, die Logos gemäß den Corporate-Design-Richtlinien von German Volunteers zu verwenden. Eine Veränderung oder Anpassung der Logos und Marken durch den:die Event-Organisierende ist nicht gestattet. German Volunteers verpflichtet sich, bei Änderungen der Logos nach Vertragsabschluss den:die Event-Organisierende die neuen Logos nachzuliefern.

4.13

Die Umsetzung sämtlicher Marketingmaßnahmen unter Verwendung der mit diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte erfolgt im Namen und unter der ausschließlichen Verantwortung des:der Event-Organisierenden. Der:die Event-Organisierende ist namentlich für die Einhaltung von Werbevorschriften sowie der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (UWG) verantwortlich.

4.14

Sämtliche Kommunikationsmaßnahmen (siehe Ziff. 4.1 und Ziff. 4.2), welche durch den:die Event-Organisierenden auf der Plattform "German Volunteers" ausgewählt wurden und welche einer Freigabe bedürfen, sind German Volunteers in der auf der Plattform "German Volunteers" hinterlegten Frist vor Produktion oder Publikation zur Freigabe vorzulegen. Der:die Event-Organisierende darf ohne Freigabe von German Volunteers keinerlei Werbe- und PR-Mittel produzieren oder publizieren, für welche die Nutzungsrechte verwendet werden. Davon ausgenommen sind Kommunikationsmaßnahmen, welche auf der Plattform "German Volunteers" ausgewählt werden können und keiner Freigabe bedürfen. German Volunteers kann Werbemaßnahmen ablehnen, falls diese gegen die Interessen der Freiwilligenarbeit verstoßen. Die Ablehnung ist zu begründen. German Volunteers haftet nicht für Kosten, die dem:der Event-Organisierenden aus der Ablehnung einer konkreten Marketingmaßnahme entstehen.

4.15

Die Kommunikationsmaßnahmen unterliegen einem fortlaufenden Prozess und können von German Volunteers periodisch angepasst werden. Der:die Event-Organisierende stellt eine hohe Qualität sämtlicher Kommunikationsmaßnahmen sicher. German Volunteers prüft in Stichproben die Umsetzung vor Ort während des Events.

5. Gebühren

5.1

Die Preisberechnung setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Basispreis für die Nutzung der Plattform "German Volunteers"

+   Preis für Anzahl geplante Volunteers
./.  Preisreduktion für Kommunikationsmaßnahmen
+   Optionen
=   Total zu bezahlender Preis

Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

5.2

Beim Totalbetrag handelt es sich um eine Zwischenabrechnung. Sobald der Event abgeschlossen ist, erfolgt eine Schlussrechnung unter Berücksichtigung der effektiven Anzahl administrierter Volunteers, der umgesetzten Kommunikationsmaßnahmen (siehe Preisreduktion, Ziff. 4.2) und – bei Auswahl der Option SMS – der Anzahl versendeter SMS.

5.3

Die Preisstrukturen sind auf der Plattform "German Volunteers" im Rahmen  der Eventerstellung und -bestellung ersichtlich.

5.4

Änderungen der definierten Kommunikationsmaßnahmen können Einfluss auf den geschuldeten Betrag haben bzw. nicht erbrachte Kommunikationsmaßnahmen werden von German Volunteers mit der Schlussrechnung verrechnet.

5.5

Sollte der:die Event-Organisierende weitere, nicht in diesem Vertrag geregelte Kommunikationsmaßnahmen zu Gunsten von German Volunteers umsetzen, werden diese als freiwillige Unterstützung der German Volunteers gUG (haftungsbeschränkt) betrachtet und finden in der Abrechnung keine Berücksichtigung.

6. Bezahlprozess / "Click-to-accept"-Button

6.1

Nach der kostenpflichtigen Bestellung des Events zeigt das System eine Übersicht der ausgewählten Komponenten inklusive Preisstrukturierung und zu bezahlendem Totalbetrag (siehe Rechte und Pflichten des:der Event-Adminisierenden).

6.2

"Click-to-accept" bedeutet, dass der:die Event-Organisierende vor Kaufabschluss mit einem Mausklick aktiv bestätigen muss, dass er:sie die AGB gelesen und akzeptiert hat.

6.3

Für die Bezahlung kann zwischen einer Rechnungstellung und der Bezahlung mittels Kreditkarte ausgewählt werden. Die Bezahlung mittels Kreditkarte erfolgt über eine geschützte Verbindung und unter Verwendung eines professionellen "Payment Services" – es werden keine Personen- und Kreditkarten Daten gespeichert. German Volunteers ist nur "Vermittler" von der Plattform "German Volunteers" zum "Payment Service". Die Interaktion des Karteninhabers erfolgt direkt mit dem Payment Services.

6.4

Bezüglich Kreditkartendaten werden die Bestimmungen gemäß Datenschutzbestimmungen eingehalten.

6.5

Bei Bezahlung auf Rechnung kann die Rechnung direkt im Portal eingesehen und heruntergeladen werden. Die Rechnung ist ab kostenpflichtiger Bestellung innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

6.6

Für Events mit 1'000+ Volunteers wird der:die Event-Organisierende durch das System aufgefordert, für den Bestell- und Bezahlprozess direkt mit German Volunteers in Kontakt zu treten.

6.7

Nach Abschluss der Zahlung erfolgt die Freischaltung und Zugang zur Plattform "German Volunteers". Erfolgt die Bezahlung durch Rechnung, kann es bis zu fünf Arbeitstage dauern, bis die Überweisung im System hinterlegt ist und somit die Freischaltung des Events erfolgt.

7. Gewährleistung

7.1

German Volunteers erbringt Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit German Volunteers nicht durch nicht zu vertretene Umstände daran gehindert wird.

7.2

Dem:der Event-Organisierenden ist bekannt, dass German Volunteers seine Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störung oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Leitungen des Helpdesks oder anderer Teile der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung von German Volunteers kommen. German Volunteers gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit seiner Leistungen.

8. Haftungsausschluss

8.1

German Volunteers schließt jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus der Benutzung der Plattform "German Volunteers" aus und es können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.

9. Schlussbestimmungen

9.1

Die Rechte und Pflichten gemäß diesen AGB sind nicht übertragbar.

9.2

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ganz oder teilweise ungültig erweisen, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch rechtlich zulässige Regelungen zu ersetzen, die sachlich und wirtschaftlich den ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Vertragslücken.

9.3

Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn

  • die andere Partei diesen Vertrag verletzt und trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Kündigung innerhalb einer Nachricht von 14 Tagen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt;
  • die andere Partei die ordentliche Liquidation beschließt;
  • wenn die andere Partei seine Zahlungen einstellt, von ihr oder zulässigerweise von einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

Eine Rückforderung bereits erbrachter Leistungen beider Parteien im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist ausgeschlossen.

9.4

Im Fall von Streitigkeiten bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung vor der Anrufung des Gerichts. Als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB vereinbaren die Parteien Frankfurt am Main. Anwendbar ist deutsches Recht.

Frankfurt am Main, den 01. Januar 2022

Grundsätze und Nutzungsbedingungen

I. Grundsätze von German Volunteers

Unter dem Namen "German Volunteers” besteht die German Volunteers gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) gemäß § 5a GmbHG.

German Volunteers ist eine nationale Non-Profit-Organisation, welche die Freiwilligenarbeit unterstützt, unter Volunteers den sozialen Austausch fördert und Menschen bei einer sinnvollen Tätigkeit verbindet. Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmenschen und Umwelt. Sie wird kostenlos und zeitlich befristet geleistet. Freiwilligenarbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit, steht aber nicht in Konkurrenz zu ihr.

German Volunteers unterstützt Event-Organisierende von Anlässen beim Einsatz von Volunteers, engagiert sich für die nachhaltige Förderung des Volunteering und sensibilisiert die Öffentlichkeit bezüglich deren Wichtigkeit.

German Volunteers verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Die webbasierte Plattform "German Volunteers" dient dem Austausch zwischen Event-Organisierenden und Personen, die sich freiwillig für den Sport und die Kultur engagieren möchten (sog. Volunteers).

II. Haftungsausschluss

Die Teilnahme als Volunteer erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. German Volunteers schließt jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus und es können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Mit der Anmeldung zum Event akzeptiert der/die Volunteer diese Bedingungen und befreit German Volunteers, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen.

​III. Inhalte und Angebote von German Volunteers

1. Geltungsbereich

German Volunteers ist nur für Inhalte verantwortlich, die von German Volunteers selbst erstellt, veröffentlicht und über German Volunteers und ihre Plattform "German Volunteers" verbreitet werden. Die Nutzungsbedingungen gelten daher für die Inhalte der Websites www.germanvolunteers.de und my.germanvolunteers.de sowie für alle zu dieser Domain gehörenden Dienste (Newsletter etc.). Für die Inhalte der Nutzer:innen der Plattform übernimmt German Volunteers keine Verantwortung.

2. Urheberrecht

Die Inhalte des Online-Angebots von German Volunteers sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung von German Volunteers dürfen diese für kommerzielle Zwecke weder verändert noch übertragen oder wiederveröffentlicht werden. Die Benutzung des Materials, welches online zur Verfügung steht, ist ausschließlich für nichtkommerzielle, redaktionelle Zwecke gestattet, die der Verbreitung der Aktivitäten von German Volunteers dienen. Vor jeder Veröffentlichung muss das Einverständnis von German Volunteers eingeholt werden.

3. Haftungsausschluss

Zu Informationszwecken kann German Volunteers Inhalte (ausgenommen Personendaten) über Links oder Tools mit Webseiten von Dritten verlinken. German Volunteers übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit dieser Internetseiten. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

IV. Nutzungsbedingungen

1. Nutzung

Die Nutzung der Plattform von German Volunteers steht den Volunteers kostenlos zur Verfügung. German Volunteers bemüht sich, die Plattform sicher und fehlerfrei in Betrieb zu halten. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigenes Risiko. Die Verwendung von Bild- und Tonmaterial von German Volunteers ist ausschließlich zu redaktionellen Zwecken im Sinne von German Volunteers, des:der Event-Organisierenden sowie der Partner und Partnerinnen gestattet.

2. Teilnahme

Für die aktive Teilnahme und Nutzung bedarf es einer kostenlosen Registrierung. Mit der Registrierung stimmt jeder Volunteer den aktuellen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zu.

Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich gemäß den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes  unter bestimmten Voraussetzungen bei kulturellen, künstlerischen und sportlichen Darbietungen freiwillig engagieren. Des Weiteren müssen die Einsatzzeiten und die Dauer der Einsätze dem Alter und den Fähigkeiten entsprechend geplant werden.

Die Anmeldung für einen Event muss stets aktiv durch den/die Volunteer selbst erfolgen. Ausgenommen sind Vereins- und Firmenmitglieder, welche durch eine vom Verein oder Firma definierte Person erfasst werden. Das Vorschreiben eines Volunteer-Einsatzes durch die teilnehmenden Event-Organisierenden ist nicht zulässig und entspricht nicht den Grundsätzen von German Volunteers.

Wünscht ein:eine Volunteer, dass sein:ihr Profil gelöscht wird, muss er:sie einen schriftlichen Antrag an German Volunteers (info@germanvolunteers.de) senden. Die Löschung kann nur durch Mitarbeitende von German Volunteers erfolgen. Die Löschung wird innerhalb von 5 Werktagen erfolgen.

Die Nutzung dieser Plattform und die Anmeldung bzw. derEinsatz als Volunteer sind nicht dazu bestimmt sind, jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen. Volunteers sind zu keinem Zeitpunkt Mitarbeiter oder Angestellte von German Volunteers oder dem jeweiligen Veranstalter und werden auch nicht als solche betrachtet. Deshalb besteht infolge des erbrachten Zeitaufwands und/oder der geleisteten Tätigkeit keinAnspruch auf Entlohnung oder Gehalt.

3. Ton- und Bildaufnahmen

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geben dieTeilnehmenden bzw. deren Vertretenden German Volunteers und dem jeweiligenEvent-Organisierenden, die mit German Volunteers zusammenarbeiten, dieErlaubnis, dass German Volunteers und die Event-Organisierenden die im Rahmender Veranstaltung aufgenommenen Fotografien und Medienaufzeichnungen unentgeltlich für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke verwenden dürfen.Das Nutzungsrecht schließt Print-, Digital- und Onlinepublikationen sowieSocial-Media-Kanäle (Facebook, Instagram, Youtube) mit ein. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eineInteressenabwägung eindeutig zu Ungunsten des:der Abgebildeten ausfällt. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich und beinhaltet das Recht auf Bearbeitung, soweit Bearbeitung nicht Entstellung ist.

4. Sicherheits- und Gesundheitsüberprüfung

Soweit dies für den vorgesehen Volunteer-Einsatz Voraussetzung ist, erklären sich Volunteers mit ihrer Anmeldung dazu bereit, bei einer Sicherheitsüberprüfung bzw. einer Gesundheitsuntersuchung mitzuwirken und sind mit einer für diesenZweck erforderlichen Datenspeicherung einverstanden. Dieses Einverständnis ist jederzeit widerrufbar.

5. Korrektheit der Daten

Damit die Sicherheit vor Ort und die korrekte Handhabung der Volunteer-Verwaltung gewährleistet werden kann, müssen die Volunteers sowie die Event-Organisierenden, Vereins- und Firmen-Administrierenden bestätigen, dass die Daten der eingetragenen Personen und Events der Wahrheit entsprechen.

6. Profil des Volunteers

Nach 5 Jahren ohne Login wird das Profil eines Volunteers auf der Plattform gelöscht und seine Stunden verfallen automatisch. Um wieder bei German Volunteers aktiv zu sein, muss der:die Volunteer sich neu anmelden. Eine Übertragung der Stunden auf einen anderen Volunteer ist ausgeschlossen.

7. Prinzip der Wertschätzung

Die Exklusivität des German Volunteers Programms besteht darin, dass dem Engagement der Volunteers eine besondere Wertschätzung entgegengebracht wird. Diese wird durch verschiedene Maßnahmen durch German Volunteers und/oder den:die Event-Organisierende ergriffen.

8. Verantwortung der Volunteers

Kurzfristige Absagen stellen Event-Organisierende vor erhebliche logistische Herausforderungen. Deshalb gilt die Anmeldung eines Volunteers für einen Einsatz im Rahmen eines Events als verbindlich. Sollte der Einsatz für einen Volunteer nicht möglich sein, ist zwingend eine schriftliche Abmeldung an den:die Event-Organisierende zu richten. Abmeldungen, die nach einer Einsatzbestätigung erfolgen, werden als entschuldigt klassifiziert und auf der Plattform "German Volunteers" hinterlegt.

Als unentschuldigt zählt das grundlose Nichterscheinen sowie das Verlassen des Events während einem zugeteilten Einsatz. Dies wird ebenfalls in der Plattform "German Volunteers" hinterlegt.

German Volunteers übernimmt gegenüber dem:der Event-Organisierenden keine Verantwortung für das Verhalten der Volunteers.

9. Verantwortung des Eventorganisierenden

Der:die Event-Organisierende verpflichtet sich zu einem respektvollen und fairen Umgang mit den Volunteers. Erwartet wird eine gute Betreuung, eine frühzeitige und ausführliche Information an die Volunteers mindestens 21 Tage vor dem geplanten Einsatz sowie eine korrekte Einsatzbestätigung.

Die Dauer der Volunteer-Einsätze ist auf höchstens 12 Stunden pro Tag begrenzt. Event-Organisierende ist angehalten, dem Einsatz angemessene Pausen für den Volunteer einzuplanen.

Werden die oben genannten Grundsätze nicht eingehalten, wird der:die Volunteer oder der:die Event-Organisierende gebeten, dies German Volunteers (info@germanvolunteers.de) umgehend zu melden.

Frankfurt am Main, den 01. Januar 2022

Grundsätze und Nutzungsbedingungen

I. Grundsätze von German Volunteers

Unter dem Namen "German Volunteers” besteht die German Volunteers gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) gemäß § 5a GmbHG.

German Volunteers ist eine nationale Non-Profit-Organisation, welche die Freiwilligenarbeit unterstützt, unter Volunteers den sozialen Austausch fördert und Menschen bei einer sinnvollen Tätigkeit verbindet. Freiwilligenarbeit ist ein gesellschaftlicher Beitrag an Mitmenschen und Umwelt. Sie wird kostenlos und zeitlich befristet geleistet. Freiwilligenarbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit, steht aber nicht in Konkurrenz zu ihr.

German Volunteers unterstützt Event-Organisierende von Anlässen beim Einsatz von Volunteers, engagiert sich für die nachhaltige Förderung des Volunteering und sensibilisiert die Öffentlichkeit bezüglich deren Wichtigkeit.

German Volunteers verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Die webbasierte Plattform "German Volunteers" dient dem Austausch zwischen Event-Organisierenden und Personen, die sich freiwillig für den Sport und die Kultur engagieren möchten (sog. Volunteers).

II. Haftungsausschluss

Die Teilnahme als Volunteer erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. German Volunteers schließt jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus und es können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Mit der Anmeldung zum Event akzeptiert der/die Volunteer diese Bedingungen und befreit German Volunteers, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen.

​III. Inhalte und Angebote von German Volunteers

1. Geltungsbereich

German Volunteers ist nur für Inhalte verantwortlich, die von German Volunteers selbst erstellt, veröffentlicht und über German Volunteers und ihre Plattform "German Volunteers" verbreitet werden. Die Nutzungsbedingungen gelten daher für die Inhalte der Websites www.germanvolunteers.de und my.germanvolunteers.de sowie für alle zu dieser Domain gehörenden Dienste (Newsletter etc.). Für die Inhalte der Nutzer:innen der Plattform übernimmt German Volunteers keine Verantwortung.

2. Urheberrecht

Die Inhalte des Online-Angebots von German Volunteers sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung von German Volunteers dürfen diese für kommerzielle Zwecke weder verändert noch übertragen oder wiederveröffentlicht werden. Die Benutzung des Materials, welches online zur Verfügung steht, ist ausschließlich für nichtkommerzielle, redaktionelle Zwecke gestattet, die der Verbreitung der Aktivitäten von German Volunteers dienen. Vor jeder Veröffentlichung muss das Einverständnis von German Volunteers eingeholt werden.

3. Haftungsausschluss

Zu Informationszwecken kann German Volunteers Inhalte (ausgenommen Personendaten) über Links oder Tools mit Webseiten von Dritten verlinken. German Volunteers übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit dieser Internetseiten. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

IV. Nutzungsbedingungen

1. Nutzung

Die Nutzung der Plattform von German Volunteers steht den Volunteers kostenlos zur Verfügung. German Volunteers bemüht sich, die Plattform sicher und fehlerfrei in Betrieb zu halten. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigenes Risiko. Die Verwendung von Bild- und Tonmaterial von German Volunteers ist ausschließlich zu redaktionellen Zwecken im Sinne von German Volunteers, des:der Event-Organisierenden sowie der Partner und Partnerinnen gestattet.

2. Teilnahme

Für die aktive Teilnahme und Nutzung bedarf es einer kostenlosen Registrierung. Mit der Registrierung stimmt jeder Volunteer den aktuellen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zu.

Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich gemäß den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes  unter bestimmten Voraussetzungen bei kulturellen, künstlerischen und sportlichen Darbietungen freiwillig engagieren. Des Weiteren müssen die Einsatzzeiten und die Dauer der Einsätze dem Alter und den Fähigkeiten entsprechend geplant werden.

Die Anmeldung für einen Event muss stets aktiv durch den/die Volunteer selbst erfolgen. Ausgenommen sind Vereins- und Firmenmitglieder, welche durch eine vom Verein oder Firma definierte Person erfasst werden. Das Vorschreiben eines Volunteer-Einsatzes durch die teilnehmenden Event-Organisierenden ist nicht zulässig und entspricht nicht den Grundsätzen von German Volunteers.

Wünscht ein:eine Volunteer, dass sein:ihr Profil gelöscht wird, muss er:sie einen schriftlichen Antrag an German Volunteers (info@germanvolunteers.de) senden. Die Löschung kann nur durch Mitarbeitende von German Volunteers erfolgen. Die Löschung wird innerhalb von 5 Werktagen erfolgen.

Die Nutzung dieser Plattform und die Anmeldung bzw. derEinsatz als Volunteer sind nicht dazu bestimmt sind, jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen. Volunteers sind zu keinem Zeitpunkt Mitarbeiter oder Angestellte von German Volunteers oder dem jeweiligen Veranstalter und werden auch nicht als solche betrachtet. Deshalb besteht infolge des erbrachten Zeitaufwands und/oder der geleisteten Tätigkeit keinAnspruch auf Entlohnung oder Gehalt.

3. Ton- und Bildaufnahmen

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geben dieTeilnehmenden bzw. deren Vertretenden German Volunteers und dem jeweiligenEvent-Organisierenden, die mit German Volunteers zusammenarbeiten, dieErlaubnis, dass German Volunteers und die Event-Organisierenden die im Rahmender Veranstaltung aufgenommenen Fotografien und Medienaufzeichnungen unentgeltlich für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke verwenden dürfen.Das Nutzungsrecht schließt Print-, Digital- und Onlinepublikationen sowieSocial-Media-Kanäle (Facebook, Instagram, Youtube) mit ein. Die Einwilligung für Einzelabbildungen ist jederzeit widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eineInteressenabwägung eindeutig zu Ungunsten des:der Abgebildeten ausfällt. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich und beinhaltet das Recht auf Bearbeitung, soweit Bearbeitung nicht Entstellung ist.

4. Sicherheits- und Gesundheitsüberprüfung

Soweit dies für den vorgesehen Volunteer-Einsatz Voraussetzung ist, erklären sich Volunteers mit ihrer Anmeldung dazu bereit, bei einer Sicherheitsüberprüfung bzw. einer Gesundheitsuntersuchung mitzuwirken und sind mit einer für diesenZweck erforderlichen Datenspeicherung einverstanden. Dieses Einverständnis ist jederzeit widerrufbar.

5. Korrektheit der Daten

Damit die Sicherheit vor Ort und die korrekte Handhabung der Volunteer-Verwaltung gewährleistet werden kann, müssen die Volunteers sowie die Event-Organisierenden, Vereins- und Firmen-Administrierenden bestätigen, dass die Daten der eingetragenen Personen und Events der Wahrheit entsprechen.

6. Profil des Volunteers

Nach 5 Jahren ohne Login wird das Profil eines Volunteers auf der Plattform gelöscht und seine Stunden verfallen automatisch. Um wieder bei German Volunteers aktiv zu sein, muss der:die Volunteer sich neu anmelden. Eine Übertragung der Stunden auf einen anderen Volunteer ist ausgeschlossen.

7. Prinzip der Wertschätzung

Die Exklusivität des German Volunteers Programms besteht darin, dass dem Engagement der Volunteers eine besondere Wertschätzung entgegengebracht wird. Diese wird durch verschiedene Maßnahmen durch German Volunteers und/oder den:die Event-Organisierende ergriffen.

8. Verantwortung der Volunteers

Kurzfristige Absagen stellen Event-Organisierende vor erhebliche logistische Herausforderungen. Deshalb gilt die Anmeldung eines Volunteers für einen Einsatz im Rahmen eines Events als verbindlich. Sollte der Einsatz für einen Volunteer nicht möglich sein, ist zwingend eine schriftliche Abmeldung an den:die Event-Organisierende zu richten. Abmeldungen, die nach einer Einsatzbestätigung erfolgen, werden als entschuldigt klassifiziert und auf der Plattform "German Volunteers" hinterlegt.

Als unentschuldigt zählt das grundlose Nichterscheinen sowie das Verlassen des Events während einem zugeteilten Einsatz. Dies wird ebenfalls in der Plattform "German Volunteers" hinterlegt.

German Volunteers übernimmt gegenüber dem:der Event-Organisierenden keine Verantwortung für das Verhalten der Volunteers.

9. Verantwortung des Eventorganisierenden

Der:die Event-Organisierende verpflichtet sich zu einem respektvollen und fairen Umgang mit den Volunteers. Erwartet wird eine gute Betreuung, eine frühzeitige und ausführliche Information an die Volunteers mindestens 21 Tage vor dem geplanten Einsatz sowie eine korrekte Einsatzbestätigung.

Die Dauer der Volunteer-Einsätze ist auf höchstens 12 Stunden pro Tag begrenzt. Event-Organisierende ist angehalten, dem Einsatz angemessene Pausen für den Volunteer einzuplanen.

Werden die oben genannten Grundsätze nicht eingehalten, wird der:die Volunteer oder der:die Event-Organisierende gebeten, dies German Volunteers (info@germanvolunteers.de) umgehend zu melden.

Frankfurt am Main, den 01. Januar 2022